Landesjagdverband Schleswig-Holstein plant Klage zu Legalisierung von Schalldämpfern

Andreas Schober vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein fordert nun in SHZ : „Die bestehenden waffenrechtlichen Restriktionen sollten aufgehoben werden.“

Schalldämpfer auf Jagdwaffen: Erst in vier Bundesländern erlaubt. ©Pauline von Hardenberg

Schalldämpfer auf Jagdwaffen: Erst in vier Bundesländern erlaubt. ©Pauline von Hardenberg

Der Gebrauch eines Schalldämpfers für die Jagd ist bundesweit Thema.

In Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg kann man die Flüstertüten bereits beantragen, in vielen anderen Bundesländern gibt es Bestrebungen die Eintragung für den Jäger möglich zu machen.

Andreas Schober, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein fordert nun in SHZ für sein Bundesland: „Die bestehenden waffenrechtlichen Restriktionen sollten aufgehoben werden.“

Schober betonte vor allem den Gesundheitsschutz und wies gleichzeitig darauf hin, das Büchsen mit Schalldämpfer keineswegs lautlos schießen würden.

„Sie hören doch auch mit Schalldämpfer einen Knall, nur liegt der eben nicht bei 150, sondern bei 120 Dezibel“, sagt er. „Es tut in den Ohren nicht mehr weh, aber der Schuss ist weiter sehr laut, ein leises Ploppen wie bei James-Bond-Pistolen ist nicht die Realität.“

Das Innenministerium von Schleswig-Holstein sieht das anders und argumentiert: „Um die akustische Belastung zu verringern, können Jäger einen Gehörschutz tragen“. Der Ministeriumssprecher verwies zudem auf die Bundesgesetzgebung „deren Ziel es sei, weniger Waffen und Waffenbestandteile in Umlauf zu bringen“. Das Berufsjäger aus Arbeitsschutzgründen seit 2013 Schalldämpfer verwenden dürfen, stellt für den Landesjagdverband ein Konflikt dar.

„Unser Gehör ist doch genauso schutzwürdig wie das eines Försters“, so Schober in der schleswig-holsteinischen Zeitung. Bislang war man von Seiten des schleswig-holsteinischen Jagdverbandes von einer bevorstehenden Legalisierung des Schalldämpfers ausgegangen.

„Nun wird es Klagen geben“, kündigt Schober in der SHZ an.

Bis dato gibt es kein verbindliches Urteil zur Schalldämpfernutzung, so wurde Anfang Mai 2016 zwei Berufsjägern aus Nordrhein-Westfalen die Benutzung verweigert, bzw. die Klage abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, ein Gehörschutz sei ausreichend und zumutbar und der laute Knall sei für Wildtiere und Jagdhunde hinzunehmen.