Afrikanische Schweinepest – Neue Monitoring-Regelung für Jäger

Die Afrikanische Schweinepest wandert in Polen westwärts. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fordert Jäger zur Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern auf.

©Pauline von Hardenberg

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Die für Haus- und Wildschweine tödliche Afrikanische Schweinepest (ASP) wandert in Polen westwärts. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fordert Jäger zur Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern auf.

Ab sofort gilt die neue „Schweinepest-Monitoring-Verordnung“ des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Diese regelt Abläufe und Zusammenarbeit zwischen Jägern, Landwirten, Veterinären und Behörden im Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sowie der klassischen Schweinepest (KSP). Sie verpflichtet Jäger (§2 Duldungs- und Mitwirkungspflichten) zur Kooperation mit den örtlichen Veterinärämtern.

Jäger in der Verantwortung

„Jäger haben eine große Verantwortung, wenn es um die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen bei Wildtieren geht und verfügen aufgrund ihrer Ausbildung über die notwendigen Kenntnisse“, sagt Dr. Wolfgang Bethe, Veterinär und Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV).

„Wir arbeiten bundesweit flächendeckend eng mit den Veterinärbehörden zusammen.“

Gefährdet Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (Quelle: Rolfes/DJV)

Gefährdet Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest © Rolfes/DJV

Demnach sind Jagdausübungsberechtige „nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde“ aufgerufen, Proben zu entnehmen – und zwar bei verendet aufgefundenen und erlegten Wildschweinen mit erkennbaren krankhaften Auffälligkeiten. Diese sollen mit Angabe zu Erlegungs- oder Fundort und den festgestellten Auffälligkeiten der zuständigen Behörden zugeleitet werden. Im Rahmen des jeweiligen Monitorings können das Tupfer-, Blut- oder Organproben sein.

Die aktuelle „Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung – SchwPestMonV) vom 9. November 2016“ wurde am 16. November im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 53 auf der Seite 2518 veröffentlicht.

Was ist Schweinepest

©Pauline von Hardenberg

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Es werden die Klassische Schweinepest (= Europäische Schweinepest) und die Afrikanische Schweinepest unterschieden.

Klassische Schweinepest (= Europäische Schweinepest)

Die Infektion erfolgt über direkten Kontakt der Tiere oder über kontaminiertes Fraßangebot wie Küchen- und Schlachtabfälle. Nicht alle Individuen, die sich anstecken, erkranken, diese sind aber latente Virusträger und -ausscheider und stellen somit ein großes Gefahrenpotenzial dar.

Erkrankte Schweine haben aufgrund hohen Fiebers ein vermehrtes Bedürfnis Suhlen und Wasserstellen aufzusuchen. Im weiteren Verlauf der Erkrankung treten weiterhin motorische Störungen und Krämpfe auf. Bei erlegten Tieren fallen punktförmige Einblutungen an der Luftröhre, dem Kehlkopfdeckel, den Nierenkapseln und in der Blase auf. Die Lymphknoten sind blutig infiltriert und der Milzrand knotig aufgewölbt.

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Virusinfektion, die zu hoher Sterblichkeit in Haus- und Wildschweinpopulationen führt. Die Ansteckung kann wie bei der europäischen Schweinepest durch direkten Kontakt mit infizierten Individuen, als auch indirekt über die Futteraufnahme erfolgen.

Eine Verbreitung von Schweinepestviren durch den Menschen ist durch kontaminierte Kleidung und  Schuhe, sowie Gerätschaften möglich.

Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der EU

Afrikanische Schweinepest, Stand 15.11.2016

Afrikanische Schweinepest, Stand 15.11.2016

PM DJV