Einschießen, Übungsschießen – was darf der Jäger?

Einschießen, Übungsschießen,
Treffpunktkontrolle – was dürfen wir Jäger davon im Revier? Die
Notwendigkeit für einen Kontrollschuss ist schnell gegeben: wenn das
Gewehr mit dem Zielfernrohr doch mal umgefallen ist, oder man beim
Schuss auf Wild nicht dort traf, wohin man gezielt hatte. Der JÄGER
zeigt, was Sie als Jäger mit der Büchse im Revier dürfen.

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Der scharfe Kugelschuss muss da sitzen, wo er hin soll das sind wir dem Wild schuldig. Bei der Jagd kommen über eine vielleicht schlechte Auflage, die Aufregung und die einfach gegebene Schützenstreuung genügend Faktoren hinzu, die zu einem vergrößerten Trefferkreis führen. Deswegen sollte jeder Jäger seine Kugelwaffen in Ruhe auf einem sicheren und zugelassenen Schießstand auf die jeweilige Laborierung einschießen und mit der Waffe üben. Trotzdem kann es im Revier schnell Notwendig sein, den Treffersitz zu überprüfen. Ist die Waffe umgefallen, kann sich das Absehen im Zielfernrohr minimal verstellt haben was auf die Entfernung große Wirkung hat. Oder man beschoss ein Stück Wild und der Treffersitz liegt nicht da, wo er sein sollte, obwohl man sicher ist, gut abgekommen zu sein. Jetzt sollte man sein Gewehr überprüfen und mit der Jagdmunition auf eine Scheibe schießen. Ist genügend Sicherheit gegeben und ist er zur Jagdausübung in diesem Revier befugt darf dies ein Jäger machen. Früher war dies alles, was er im Revier tun durfte aber aktuell darf er auch seine Büchse im Revier ganz neu einschießen.

Geregelt wird dies durch das Bundeswaffengesetz. In § 13 Absatz 6 heißt es: Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen…

Betont werden muss das Wort befugt: befugt ist zunächsteinmal der Pächter, der Inhaber einer Eigenjagd oder der zuständige Revierbeamte. Ferner sind es seine Mitjäger doch sollten diese unbedingt Rücksprache mit dem Jagdchef halten, bevor sie mit Karton und Gewehr ins Freie ziehen. Zusätzlich zum Kontrollschuss dürfen Jäger seit 2003 auch ihr Gewehr einschießen. Dies ist die Ermittlung der ersten Treffpunktlage mit einigen Schuss, die dann vielleicht notwendige Korrektur der Visiereinrichtung und eine folgende Treffpunktermittlung. Beendet ist das Einschießen, wenn die Treffer dort liegen, wohin der Schütze bei der Schussabgabe zielte. Dennoch sollte man im Revier nicht allzuviele Schüsse abgeben, denn ein Übungsschießen ist auch für Jäger nicht erlaubt.

tp