Kein Schutzstatus für Wolf und Luchs – Aufnahme ins Jagdrecht

Die „Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Sachsen-Anhalt” startete eine Petition, die die Aufnahme des Wolfes und des Luchses in das Jagdrecht zum Ziel hat.

Wolf / Canis lupus

Durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht werden Schäden in Wald und Feld minimiert. Der Jagdwert der Flächen wird erhalten. Die Verschwendung von Steuergeldern zum Schadenausgleich für durch den Wolf an Nutztieren hervorgerufene Schäden wird verhindert und zusätzliche Belastungen der Nutztierhalter werden vermieden. Der Einklang mit der Natur ist gegeben, denn die natürlichen Lebensräume in Deutschland (hohe Zivilisationsdichte) entsprechen nicht mehr den angewölften Lebensraumerwartungen der Wolfspopulation.
Wenn auch Sie solche Erfahrungen gemacht haben bzw. unserer Meinung sind, würden wir uns freuen, wenn Sie uns mit Ihrer Teilnahme an dieser Petition unterstützen. so die Initiatoren.

Hier gelangen Sie zur Petition.